Fächerspezifische Bestimmungen 2007 (nur relevant für Nebenfach)

Die Fächerspezifische Bestimmungen 2007 finden ab dem 1. Oktober 2009 nur noch Anwendung auf Studierende, die vor dem Wintersemester 2009/2010 an der Universität Bielefeld für einen Bachelorstudiengang mit dem Nebenfach Psychologie eingeschrieben waren. Sie können dieses Fach bis zum Ende des Sommersemesters 2012 abschließen. Mit Beginn des Wintersemesters 2012/2013 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 15. Juni 2009. Über die Anrechnung zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachter Leistungen im Fach Psychologie entscheidet die Dekanin oder der Dekan der Fakultät für Psychologie.

Auf Antrag der oder des Studierenden werden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 15. Juni 2009 auch auf Studierende angewendet, die vor dem Wintersemester 2009/2010 im Nebenfach Psychologie eingeschrieben waren. Der Antrag ist unwiderruflich.