Familien- und Erbrecht
Lehrveranstaltungen des Moduls
Das Modul Familien- und Erbrecht umfasst verschiedene Veranstaltungen mit privatrechtlichem, insbesondere familien- und erbrechtlichem Bezug, die von den Studierenden im Umfang von 8 SWS zu belegen sind. In der Regel werden die folgenden Veranstaltungen angeboten:- "Grundkurs BGB Sachenrecht" inklusive AG (2+2 SWS)
- BGB Grundkurs Familien- und Erbrecht (2 SWS)
- Einführung in das Schulrecht (2 SWS)
Lehrinhalte
Im Modul Familien- und Erbrecht können zunächst weitere Kenntnisse im Privatrecht erworben werden (Sachenrecht). Darüber hinaus soll insbesondere ein erster Überblick über das Familien- (Eheschließung, Rechtswirkung der bestehenden Ehe, Eheauflösung, Rechtsbeziehungen zwischen Eltern und Kindern, Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie eingetragenen Lebenspartnerschaft), Scheidung und Scheidungsfolgenrecht (Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, elterliche Sorge, Umgangsrecht) Vormundschaft und Betreuung und Erbrecht (Erbrechtliche Grundbegriffe, gesetzliche Erbfolge, Grundzüge des Pflichtteilsrechts und des Erbschaftsteuerrechts, Erbeinsetzung und andere Verfügungen von Todes wegen, Errichtung, Auslegung und Anfechtung von Testamenten, bindende Verfügungen von Todes wegen, Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Erbschein, Erbenhaftung, Erbengemeinschaft) vermittelt werden.
Die Veranstaltung "Einführung in das Schulrecht" beschäftigt sich mit den Rechten und Pflichten von Eltern, Lehrer und Schülern.
Kompetenzen
Die Studierenden sollen nach Abschluss dieses Moduls in der Lage sein, einfache Fälle aus dem Gebiete des Familien- und Erbrechts selbständig lösen zu können. Insbesondere lernen die Studierenden, wie das Erbrecht mit den anderen Büchern des BGB verzahnt ist. Hierbei ist wichtig, dass die Studierenden das zuvor in den anderen privatrechtlichen Modulen angeeignete Wissen abstrahieren und nun auf die speziellen erb- und familienrechtlichen Problemstellungen anwenden.
In der Veranstaltung "Einführung in das Schulrecht" lernen die Studierende Konflikte im Spannungsfeld zwischen Pädagogik und Recht sachgerecht zu lösen.
Anzahl Einzelleistungen (benotet und unbenotet)
Eine benotete Einzelleistung
Prüfungsformen
Die Prüfungen können als Klausur, Hausarbeit, Referat, Seminararbeit oder als mündliche Prüfung abgelegt werden.
Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten
Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, erfolgreiche Teilnahme an der Einzelleistung.
Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
| Vorlesungen: | 8 SWS x 15 Wochen | -> 120 h |
| Vor- und Nachbereitung (inklusive Einzelleistung): | -> ca. 240 h | |
| Gesamtsumme: | 360 h = 12 LP |
Teilnahmevoraussetzungen und Vorkenntnisse
Erfolgreiche Teilnahme an dem Modul Privatrecht I.
Modultyp und Verwendbarkeit des Moduls
- Wahlmodul im Profil "Soziale und pädagogische Berufsfelder"
- Wahlmodul für "frei wählbare Kombination" im Sinne des § 6.2.4 FSB
Dauer des Moduls/ Angebotsturnus
Zwei Semester; Veranstaltungen werden jedes Semester angeboten.


