Privatrecht II
Lehrveranstaltungen des Moduls
Die Studierenden wählen eine der folgenden drei Veranstaltungen:- "Grundkurs BGB – Gesetzliche Schuldverhältnisse" mit Arbeitsgemeinschaft (2 SWS Vorlesung + 2 SWS Arbeitsgemeinschaft)
- "GK BGB - Sachenrecht" mit Arbeitsgemeinschaft (2 SWS Vorlesung + 2 SWS Arbeitsgemeinschaft)
Lehrinhalte
Das Modul Privatrecht II baut auf die Inhalte des Moduls Privatrecht I auf. Es werden die gesetzlichen Schuldverhältnisse, insbesondere ungerechtfertigte Bereicherung, unerlaubte Handlung und Geschäftsführung ohne Auftrag behandelt. Im Grundkurs Sachenrecht wird ein Überblick über das Recht der beweglichen (Mobilien) und unbeweglichen Sachen (Immobilien) gegeben. Näher behandelt werden vor allem Erwerb und Schutz des Eigentums sowie der Besitz.
Kompetenzen
Es werden Kenntnisse des besonderen Schuldrechts und des Sachenrechts vermittelt. Die Studierenden vertiefen ihre methodischen Kenntnisse in der Technik der Falllösung im Privatrecht. Sie lernen anhand einiger behandelter Standard-Fälle, wie sie selbständig etwas anders angelegte Fälle lösen können.
Anzahl Einzelleistungen (benotet und unbenotet)
Eine benotete Einzelleistung
Prüfungsformen
Die Prüfungen können als Klausur, Hausarbeit, Referat, Seminararbeit oder als mündliche Prüfung abgelegt werden.
Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten
Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, erfolgreiche Teilnahme an der Einzelleistung.
Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
| Vorlesungen: | 4 SWS x 15 Wochen | -> 60 h |
| Vorlesungsbegleitende Arbeitsgemeinschaften: | 4 SWS x 15 Wochen | -> 60 h |
| Vor- und Nachbereitung (inklusive Einzelleistung): | -> ca. 240 h | |
| Leistungspunkte für das Modul: | 12 LP |
Teilnahmevoraussetzungen und Vorkenntnisse
Erfolgreiche Teilnahme an dem Modul Privatrecht I.
Modultyp und Verwendbarkeit des Moduls
- Wahlmodul im Profil "Industrie-Management"
- Wahlmodul für "frei wählbare Kombination" im Sinne des § 6.2.4 FSB
Dauer des Moduls/ Angebotsturnus
Ein Semester; Veranstaltungen werden jährlich angeboten.


