Strafrecht II
Lehrveranstaltungen des Moduls
Das Modul Strafrecht II baut auf das Modul Strafrecht I auf und umfasst 8 SWS. In der Regel werden die folgenden Veranstaltungen angeboten:- "Grundkurs Strafrecht - Sonstige Delikte" inkl. AG (2+2 SWS)
- "Jugendstrafrecht" (2 SWS)
- "Grundlagen der Kriminologie" (2 SWS)
- "Einführung in die Kriminologie und das Jugendstrafrecht" (2 SWS)
Lehrinhalte
In der Vorlesung "Sonstige Delikte" werden ausgewählte Delikte aus den Bereichen der Straftaten gegen Individualrechtsgüter und gegen Rechtsgüter der Allgemeinheit behandelt. Die Veranstaltung knüpft an den Grundkurs Strafrecht Allgemeiner Teil an.
Gegenstand der Vorlesung "Jugendstrafrecht" sind die Grundzüge des Jugendstrafrechts vor dem Hintergrund kriminologischer Erkenntnisse. Behandelt werden insbesondere Alters- und Reifestufen, Strafmündigkeit, Rechtsfolgen im Jugendgerichtsgesetz (JGG), Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren. Besondere Beachtung finden der Erziehungsgrundsatz, Möglichkeiten jugendstrafrechtlicher Interventionen, Diversion, Täter-Opfer-Ausgleich, Jugendstrafvollzug und Maßnahmen der Jugendhilfe, KJHG.
Gegenstand der Vorlesung "Grundlagen der Kriminologie" sind die Erscheinungsformen von Kriminalität und abweichendem Verhalten und Fragen nach den Ursachen von Kriminalität. Behandelt werden die Theorien der Kriminalitätsentstehung in Geschichte und Gegenwart, der aktuelle Wissensstand zur Kriminalitätsforschung und soziale Reaktionen auf Kriminalität. Es geht weiter um Methoden der Erkenntnisgewinnung und die Wechselbeziehungen von Kriminologie und Strafrecht, Strafverfahrensrecht sowie anderen Bezugsdisziplinen.
Kompetenzen
Die Studierenden erlangen Kompetenzen im Bereich der "Delikte gegen die Person". Sie werden dadurch in die Lage versetz, Fälle aus diesem Teil des Strafrechts selbständig zu lösen. Ferner erhalten die Studierende Einblicke in die Besonderheiten des Jugendstrafrechts und erlernen die Grundzüge der Kriminalwissenschaft.
Anzahl Einzelleistungen (benotet und unbenotet)
Eine benotete Einzelleistung
Prüfungsformen
Die Prüfungen können als Klausur, Hausarbeit, Referat, Seminararbeit oder als mündliche Prüfung abgelegt werden.
Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten
Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, erfolgreiche Teilnahme an der Einzelleistung.
Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
| Vorlesungen: | 6 SWS x 15 Wochen | 90 h |
| Vorlesungsbegleitende Arbeitsgemeinschaften: | 2 SWS x 15 Wochen | 30 h |
| Vor- und Nachbereitung (inklusive Einzelleistung): | ca. 240 h | |
| Leistungspunkte für das Modul: | 12 LP |
Teilnahmevoraussetzungen und Vorkenntnisse
Erfolgreiche Teilnahme an dem Modul Strafrecht I.
Modultyp und Verwendbarkeit des Moduls
- Wahlmodul im Profil "Soziale und pädagogische Berufsfelder"
- Wahlmodul für "frei wählbare Kombination" im Sinne des § 6.2.4 FSB
Dauer des Moduls/ Angebotsturnus
Ein Semester; Veranstaltungen werden jährlich angeboten.


