Profil "Soziale und pädagogische Berufsfelder"

Studienverlauf: Nebenfach Rechtswissenschaft - Profil "Soziale und pädagogische Berufsfelder"

 

Wann studiere ich was?


Netzpläne zeigen den empfohlenen Studienplan. Sie unterscheiden zwischen der vorgeschriebenen Reihenfolge, die durch Pfeile gekennzeichnet ist, und der empfohlenen Reihenfolge, die sich aus der Semesterangabe ergibt.

Sie dürfen von der empfohlenen Reihenfolge der Module abweichen, sofern Sie die durch die Pfeile angezeigten Zugangsvoraussetzungen einhalten. Ziehen Sie aber bitte die Infos des Faches und die Studienberatung hinzu, bevor Sie einen abweichenden Studienablauf planen. Oft ist es dringend geboten, die empfohlene Reihenfolge einzuhalten, weil die Module zumindest in Teilen aufeinander aufbauen. 

Methoden/Grundlagen
Die Studierenden können aus einem Pool unterschiedlicher Methoden- und Grundlagenveranstaltungen 4 SWS auswählen. Die Fakultät bietet unter anderem die folgenden Veranstaltungen an:

  • Historische Grundlagen des Privatrechts (2 SWS)
  • Ideengeschichte des Verfassungsrechts (2 SWS)
  • Historische Grundlagen des Strafrechts (2 SWS)
  • Rechts- und Verfassungsgeschichte (2 SWS)
  • Rechtsphilosophie (2 SWS)
  • Rechtssoziologie (2 SWS)
  • Einführung in die Grundlagen des Rechts (1 SWS)
Das Modul "Methoden und Grundlagen" beinhaltet Methoden- und Grundlagenveranstaltungen und Veranstaltungen zur Vermittlung von Schlüsselqualifikationen. Es werden geschichtliche, philosophische oder gesellschaftswissenschaftliche Grundlagen des Rechts und die Methodik seiner Anwendung exemplarisch behandelt und Schlüsselqualifikationen wie Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit vermittelt.

Strafrecht II
Das Modul Strafrecht II baut auf das Modul Strafrecht I auf und umfasst 8 SWS. In der Regel werden die folgenden Veranstaltungen angeboten:
  • Grundkurs Strafrecht AT 2 und Delikte gegen die Person inklusive AG (2 + 2 SWS)
  • Grundkurs Strafrecht Sonstige Delikte (2 SWS)
Der "Allgemeine Teil II" behandelt die besonderen Erscheinungsformen (Versuch, Täterschaft und Teilnahme sowie Unterlassung) der Straftat. Es werden insoweit die verschiedenen dogmatischen Konzeptionen in ihrer systematischen, ideellen und praktischen Bedeutung vermittelt und die Studierenden in das klassische Fallrepertoire eingeführt. Im Teil "Delikte gegen die Person" wird der straftatsystematische Aufbau auf den in den Veranstaltungen zum Allgemeinen Teil erlernten Grundlagen erweitert und vertieft. Materiell-rechtlich geht es dabei um die Delikte gegen die "Person". Existentielle Rechtsgüter des Individuums stehen im Vordergrund der Betrachtung. Konkrete Gegenstände der Vorlesung sind: Tötungsdelikte, Körperverletzungsdelikte, Delikte gegen die Freiheit und Selbstbestimmung sowie Delikte gegen die Ehre. Die Veranstaltung wird durch ein Falltraining in der Arbeitsgemeinschaft begleitet. In der Vorlesung "Sonstige Delikte" werden ausgewählte Delikte aus den Bereichen der Straftaten gegen Individualrechtsgüter und gegen Rechtsgüter der Allgemeinheit behandelt.
Familien- und Erbrecht
Das Modul Familien- und Erbrecht umfasst verschiedene Veranstaltungen mit privatrechtlichem, insbesondere familien- und erbrechtlichem Bezug, die von den Studierenden im Umfang von 8 SWS zu belegen sind. In der Regel werden die folgenden Veranstaltungen angeboten:
  • Grundkurs BGB Gesetzliche Schuld- verhältnisse inkl. AG (2+2 SWS)
  • Grundkurs BGB Sachenrecht inkl. AG (4+2 SWS)
  • BGB Grundkurs Familien- und Erbrecht (2 SWS)
  • Familienrecht II (2 SWS)
Im Modul Familien- und Erbrecht können zunächst weitere Kenntnisse im Privatrecht erworben werden (gesetzliche Schuldver- hältnisse, Sachenrecht). Darüber hinaus soll insbesondere ein erster Überblick über das Familien- (Eheschließung, Rechtswirkung der bestehenden Ehe, Eheauflösung, Rechtsbe- ziehungen zwischen Eltern und Kindern, Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie eingetragenen Lebenspartnerschaft, Scheidung und Scheidungsfolgenrecht, Vormundschaft und Betreuung) und Erbrecht (Erbrechtliche Grundbegriffe, gesetzliche Erbfolge, Grundzüge des Pflichtteilsrechts und des Erbschaftsteuerrechts, Erbeinsetzung und andere Verfügungen von Todes wegen, Errichtung, Auslegung und Anfechtung von Testamenten, bindende Verfügungen von Todes wegen, Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Erbschein, Erbenhaftung, Erbengemeinschaft) vermittelt werden.

Öffentliches Recht I
Die Studierenden belegen wahlweise eine der folgenden Veranstaltungen:

  • Staatsrecht I - Staatsorganisation (4 SWS Vorlesung + 2 SWS Arbeitsgemeinschaft)
  • Staatsrecht II - Grundrechte (4 SWS Vorlesung + 2 SWS Arbeitsgemeinschaft)
Die Vorlesung "Staatsrecht I - Staatsorganisationsrecht" behandelt die grundlegenden Verfassungsprinzipien (Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Bundestag, Republik) sowie das Recht der Organisation des Staates und des Handelns seiner Organe. Die Veranstaltung "Staatsrecht II - Grundrechte" beinhaltet die im Grundgesetz gewährleisteten Grundrechte. Nach einer allgemeinen Einführung in das deutsche und europäische Verfassungsrecht, die Normhierarchie und die Grundsätze des Grundgesetzes behandelt sie zunächst die allgemeinen Grundrechtslehren und sodann die einzelnen Grundrechte.

Arbeitsrecht
Das Modul Arbeitsrecht umfasst verschiedene Veranstaltungen aus dem Bereich des kollektiven Arbeitsrechts und des Sozialrechts, die von den Studierenden wahlweise im Umfang von 6 SWS belegt werden. In der Regel werden die folgenden Veranstaltungen angeboten:
  • Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht (2 SWS)
  • Betriebsverfassungsrecht (2SWS)
  • Sozialrecht I (4 SWS)
  • Sozialrecht II (2 SWS)
Das Betriebsverfassungsrecht beinhaltet die Aufgaben und die Rechtsstellung des Betriebsrates und seiner Mitglieder sowie die Beteiligungsrechte des Betriebsrates und der übrigen betriebsverfassungsrechtlichen Organe in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Das Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampf- recht ist ein Teil des Rechts der kollektiven Arbeitsbeziehungen, nämlich der Gewerk- schaften und Arbeitgeberverbände. Der sozialrechtliche Teil des Moduls beschäftigt sich mit den öffentlich-rechtlich gestalteten Vorsorgen gegen bestimmte Risiken, die vorrangig auf die Gruppe der Beschäftigten zugeschnitten sind. Die Risikovorsorge ist Gegenstand der Vorlesung Sozialrecht I. Die Vorlesung behandelt die geschichtliche Entwicklung des Sozialversicherungsrechts, die verfassungsrechtlichen Grundlagen sowie die einzelnen Teile des Sozialgesetzbuchs. Die Vorlesung Sozialrecht IV behandelt die Sozialhilfe, die Grundsicherung im Alter und die Grundsicherung für den Fall der Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld II).

Privatrecht I

  • Grundkurs BGB Allgemeiner Teil mit Arbeitsgemeinschaft (6 SWS + 2 SWS)
  • Grundkurs Arbeitsrecht (3 SWS)
Die Veranstaltung "Grundkurs BGB Allgemeiner Teil" soll in das Bürgerliche Recht einführen. Im Zentrum steht das erste Buch des BGB, der Allgemeine Teil: Hierin werden Begriffe, Definitionen und Institute behandelt, die für alle nachfolgenden vier Bücher (Schuld-, Sachen-, Familien- und Erbrecht) von grundlegender Bedeutung sind. In der Vorlesung "Grundkurs Arbeitsrecht" wird das Recht der individuellen Arbeitsbeziehungen vorgestellt: Geschichte und Rechtsquellen des Arbeitsrechts, der Begriff des "Arbeitnehmers", Mängel beim Abschluss des Arbeitsvertrages, Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, Leistungsstörungen, Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Aufhebungsvertrag und Kündigung, befristete Arbeitsverhältnisse, Zeugnis, Betriebsübergang.

Geschichte
Das Modul Geschichte umfasst verschiedene Veranstaltungen mit rechtsgeschichtlichem Bezug, die von den Studierenden im Umfang von 6 SWS zu belegen sind. In der Regel werden die folgenden Veranstaltungen angeboten:

  • Historische Grundlagen des Privatrechts (2 SWS)
  • Ideengeschichte des Verfassungsrechts (2 SWS)
  • Historische Grundlagen des Strafrechts (2 SWS)
  • Rechts- und Verfassungsgeschichte (2 SWS)
Es werden geschichtliche Veranstaltungen mit privatrechtlichem, öffentlich-rechtlichem und strafrechtlichem Bezug angeboten. Neben der Privatrechtsgeschichte werden die Ideengeschichte des Verfassungsrechts und die Strafrechtsgeschichte behandelt. Diese geschichtlichen Grundlagen helfen des Studierenden unser Rechtsnormen- und Gerichtssystem zu verstehen. Dadurch wird die Lösung der Fälle auf allen Gebieten des Rechts erleichtert.

Strafrecht I

  • Einführung in das Strafrecht sowie Strafrecht Allgemeiner Teil 1 (4 SWS Vorlesung + 2 SWS Arbeitsgemeinschaft)
  • Weitere strafrechtliche Veranstaltung (2 SWS)
Die Vorlesung "Einführung in das Strafrecht sowie Grundkurs Strafrecht Allgemeiner Teil 1" besteht aus zwei Teilen: In der zwei- stündigen "Einführung in das Strafrecht" werden die unterschiedlichen Dimensionen des Strafrechts vorgestellt. Zunächst wird ein Einblick in die Realität des Strafverfahrens gegeben, um zu zeigen, wie die Praxis das Recht prägt und gestaltet. Dann wird in die wissenschaftliche Aufarbeitung des Phäno- mens der Kriminalität und der Strafrechts- pflege durch Kriminologie, Strafrechtsphilo- sophie und Strafrechtsgeschichte eingeführt. Thema der Vorlesung "Grundkurs Strafrecht Allgemeiner Teil 1" sind die allgemeinen Lehren des Strafrechts, d.h. die verschie- denen "Begehungsweisen" der Straftat (Vorsatz und Fahrlässigkeit, Vollendung und Versuch, Tun und Unterlassen) und die verschiedenen Stufen des Straftatbegriffs (Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit, Schuldhaftigkeit). Es werden die verschiedenen dogmatischen Konzeptionen in ihrer systematischen, ideellen und praktischen Bedeutung vermittelt und die Studierenden in das klassische Fallrepertoire eingeführt. Neben dieser zweistündigen Vorlesung finden Arbeitsgemeinschaften statt, in denen vorlesungsbegleitend die Methodik der Falllösung geübt wird.