Ausgelaufenes Studienmodell / Lehramt

Die Informationen, die Sie links in der Navigationsleiste unter Archiv auswählen können, beziehen sich auf das ausgelaufene Lehramtsstudium nach der Lehramtsprüfungsordnung von 1994 (Stufenlehrämter).
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Lehrerausbildung/LPO.pdf

Für diese Studiengänge werden keine Lehrveranstaltungen mehr angeboten. Für eine Übergangszeit besteht aber noch die Möglichkeit, die Erste Staatsprüfung abzulegen. Zuständig hierfür ist das Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen, LPA I.

Seit dem Wintersemester 2002/2003 werden Studienanfänger, die einen Lehramtsabschluss anstreben, an der Universität Bielefeld nur noch für das konsekutive Studienmodell eingeschrieben. Es ist auf die Lehramtsprüfungsordnung von 2003 ausgerichtet, mit der ein neuer Zuschnitt der verschiedenen Lehrämter eingeführt wurde. Für die Prüfungen im konsekutiven Studienmodell ist nicht mehr das LPA I zuständig, sondern die Prüfungsämter der Fakultäten, die die jeweils studierten Fächer anbieten.

Auf der Grundlage der LPO von 1994 erbrachte Leistungen können bei einem Wechsel zu dem konsekutiven Studienmodell und damit zu den neuen neuen Lehrämtern in der Regel angerechnet werden. Wenden Sie sich ggf. an die Beratung im ZfL.