Regelungen zur Aufhebung von Studiengängen für
ein Lehramt für die Primarstufe, die Sekundarstufe I
und die Sekundarstufe II an der Universität Bielefeld
vom 2. Januar 2004

1. Aufhebung von Studiengängen an der Universität Bielefeld
Aufgrund der Beschlüsse des Rektorats vom 11.06. und 23.07.2002 und der Genehmigung des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung vom 10.06.2002 waren die in der Anlage genannten Studiengänge für ein Lehramt für die Primarstufe, die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II zunächst ausgesetzt worden (Verkündungsblatt der Universität Bielefeld – Amtliche Bekanntmachungen – Jahrgang 31 Nr. 20 S. 242 vom 02. Dezember 2002).
Durch Erlass des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung vom 09.10.2003 in Verbindung mit dem Erlass vom 27.08.2003 sind diese Studiengänge zum 01.10.2008 nunmehr aufgehoben worden.

2. Einschreibungsmöglichkeiten
Neueinschreibungen waren letztmalig zum Sommersemester 2002 möglich. Nach Maßgabe der verfügbaren Studienplatzkapazitäten können Einschreibungen in höheren Fachsemestern unter Anrechnung von bisher erbrachten Studienleistungen noch erfolgen, soweit sie die fristgerechte Aufhebung des jeweiligen Studiengangs zum 01.10.2008 nicht gefährden.

3. Studienangebot
Die nach den Bestimmungen der Studienordnungen einschließlich der Studienpläne für die jeweiligen
Fachsemester vorgesehenen Lehrveranstaltungen des Grundstudiums werden letztmalig wie folgt angeboten:
a) Lehramt für die Primarstufe und die Sekundarstufe I:
- Lehrveranstaltungen des Grundstudiums letztmals im Sommersemester 2004 (30.09.2004),
- Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums letztmals zum Sommersemester 2006 (30.09.2006),
b) Lehramt für die Sekundarstufe II/I und für die Sekundarstufe II:
- Lehrveranstaltungen des Grundstudiums letztmals im Wintersemester 2004/05 (31.03.2005),
- Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums letztmals zum Sommersemester 2007 (30.09.2007).
Die Möglichkeit eines zeitlich darüber hinausgehenden Lehrangebots oder eines Lehrangebots in zwischenzeitlich neu eingerichteten Studiengängen bleibt unberührt.

4. Fristen zur Meldung und Ablegung der Zwischenprüfung
a) Lehramt für die Primarstufe und die Sekundarstufe I:
aa) Meldungen zu Zwischenprüfungen können beim Zwischenprüfungsamt für die Lehramtsstudiengänge erfolgen
aaa) letztmalig zur Zwischenprüfung bis zum 01.10.2004,
bbb) letztmalig zur 1. Wiederholungsprüfung bis zum 01.10.2005,
ccc) letztmalig zur 2. Wiederholungsprüfung bis zum 01.10.2006.
bb) Prüfungsleistungen können erbracht werden
aaa) letztmalig im Rahmen der Zwischenprüfung bis zum 30.09.2005,
bbb) letztmalig im Rahmen der 1. Wieder holungsprüfung bis zum 30.09.2006,
ccc) letztmalig im Rahmen der 2. Wiederholungsprüfung bis zum 30.09.2007.

b) Lehramt für die Sekundarstufe II/I und für die Sekundarstufe II
aa) Meldungen zu Zwischenprüfungen können beim Zwischenprüfungsamt für die Lehramtsstudiengänge erfolgen
aaa) letztmalig zur Zwischenprüfung bis zum 01.04.2005,
bbb) letztmalig zur 1. Wiederholungsprüfung bis zum 01.04.2006,
ccc) letztmalig zur 2. Wiederholungsprüfung bis zum 01.04.2007.
bb) Prüfungsleistungen können erbracht werden
aaa) letztmalig im Rahmen der Zwischenprüfung bis zum 31.03.2006,
bbb) letztmalig im Rahmen der 1. Wiederholungsprüfung bis zum 31.03.2007,
ccc) letztmalig im Rahmen der 2. Wiederholungsprüfung bis zum 31.03.2008.

5. Fristen zur Meldung und Ablegung der Ersten
Staatsprüfung für ein Lehramt
Die Entscheidung trifft das Staatliche Prüfungsamt für Erste Staatsprüfungen.

6. Fortgelten der Prüfungsordnungen
Im übrigen bleiben die Bestimmungen der Ordnung für die Zwischenprüfung der Universität Bielefeld für die Unterrichtsfächer in den Studiengängen für ein Lehramt in den jeweils geltenden Fassungen unberührt.

7. Beendigung des Studiums
Nach Ablauf des Sommersemesters 2008 (30.09.2008) ist eine weitere Einschreibung in den in
der Anlage genannten Studiengängen an der Universität Bielefeld nicht mehr möglich; es erfolgt die Exmatrikulation der Studierenden.

8. Information der Studierenden
Die Studierenden werden von diesen Regelungen unverzüglich durch die Hochschule informiert.

Verkündungsblatt Universität Bielefeld – Amtliche Bekanntmachungen –1/04

9. Inkrafttreten
Diese Regelungen treten am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Verkündungsblatt der Universität Bielefeld – Amtliche Bekanntmachungen – in Kraft. Ausgefertigt aufgrund der Entscheidung des Rektorats der Universität Bielefeld vom 9.12.2003.

Bielefeld, den 02. Januar 2004

Der Rektor
der Universität Bielefeld

Universitätsprofessor Dr. Dieter Timmermann