Berufsziel "Lehrer/in" - Allgemeine Fragen (FAQ)
Berufsziel: Lehrer(in) »
Wie Sie über Bachelor und Master zu einem Abschluss kommen, der Ihnen den Lehrerberuf eröffnet, erfahren Sie ausführlich auf den Seiten "Das Studium für den Lehrerberuf".
Didaktisches Grundlagenstudium (GHR) »
Zulassungsbeschränkung Erziehungswissenschaft »
Hochschulwechsel nach dem Bachelor »
Die im Bachelorstudium erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen können grundsätzlich an jeder Hochschule in NRW, die Lehrerausbildung anbietet, anerkannt oder angerechnet werden. An diesen Hochschulen bestehen aber unterschiedliche Studiengangssysteme (konsekutive Studiengänge mit studienbegleitenden Prüfungen, ähnlich wie in Bielefeld oder die so genannte konventionelle Lehrerausbildung, die mit der Ersten Staatsprüfung abgeschlossen wird). Die Frage kann deshalb im Detail nur von der aufnehmenden Hochschule beantwortet werden.
Damit der Wechsel reibungslos funktioniert, sollten Sie bei der Bielefelder Geschäftsstelle des Landesprüfungsamtes für Erste Staatsprüfungen für ein Lehramt (LPA I) eine Bescheinigung beantragen, in der die Gleichwertigkeit von Studien- und Prüfungsleistungen des in Bielefeld abgeschlossenen Bachelorstudiums mit den Bestimmungen der LPO 2003 bestätigt wird. Voraussetzung ist, dass Sie in Kernfach und Nebenfach das für das angestrebte Lehramt einschlägige Profil gewählt haben. Wenn das der Fall ist, werden auf Grund der in Bielefeld abgeschlossenen Studien- und Prüfungsleistungen Teilnoten für das Zeugnis der Ersten Staatsprüfung ermittelt.
Wenn Sie in einen der noch bestehenden Lehramtsstudiengänge wechseln wollen, dient die Bescheinigung der zuständigen Geschäftsstelle des Landesprüfungsamtes am neuen Studienort als Nachweis für schon erbrachte Prüfungsleistungen einschl. der Notenermittlung. Dabei handelt es sich jedoch um einen Vorschlag; die örtlich zuständige Geschäftsstelle des LPA I kann von diesem Vorschlag u. U. abweichen.
Ab dem WS 2008/09 wird an mehreren Standorten in NRW der Master of Education angeboten. Wenn Sie in einen "Master of Education" an einer anderen Universität wechseln, sollten Sie neben dem Bachelorzeugnis und dem Diploma Supplement vor allem das Transcript vorlegen, aus dem Ihre Studienbiographie ersichtlich wird. Ergänzend dürfte aber auch die Bescheinigung des LPA I hilfreich sein, weil auch an den anderen Standorten das Staatszeugnis nicht von der Universität, sondern von der zuständigen Geschäftsstelle des LPA I ausgestellt wird.
Weitere Informationen zur Bescheinigung des Landesprüfungsamtes erhalten Sie hier: http://www.zfl.uni-bielefeld.de/studium/examen/lehramt/merkblatt-lpa
Drittes Fach »
Grundsätzlich ist es möglich, parallel zu Bachelor und Master ein drittes Unterrichtsfach zu studieren. Wir empfehlen aber dringend, zumindest zu Beginn des Studiums nur zwei Unterrichtsfächer zu studieren, da die Studienbelastungen schon hier sehr hoch sind.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit nach bestandener erster Staatsprüfung ein weiteres Fach zu besseren Konditionen im Rahmen einer Erweiterungsprüfung abzuschließen. Rechtsgrundlage dafür ist die Lehramtsprüfungsordnung (LPO) von 2003. Diese Erweiterungsprüfung bietet sich für das Drittfachstudium an. Genaueres entnehmen Sie bitte einem Informationsblatt des Landesprüfungsamtes für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen, Geschäftsstelle Bielefeld.
Weiteres Lehramt »
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, nach bestandener erster Staatsprüfung ein weiteres Lehramt zu vereinfachten Konditionen zu erwerben. Rechtsgrundlage dafür ist die Lehramtsprüfungsordnung (LPO) von 2003, hier § 41. Genaueres entnehmen Sie bitte einem Informationsblatt des Landesprüfungsamtes für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen, Geschäftsstelle Bielefeld.
Zusatzqualifikation und Unterrichtserlaubnis »
Der einzig sichere Weg zu einem weiteren Unterrichtsfach ist das reguläre Studium im Rahmen einer Erweiterungsprüfung. Genaueres entnehmen Sie bitte einem Informationsblatt des Landesprüfungsamtes für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen, Geschäftsstelle Bielefeld.
Primarstufe, Sekundarstufen I und II »
Mit dem seit 2002 geltenden Lehrerausbildungsgesetz NRW wurden anstelle der bisherigen Stufenlehrämter (Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II) neue Schulformen und Schulstufen übergreifende Lehrämter eingeführt, die vergleichbar auch in vielen anderen Bundesländern bestehen:
- Lehramt an Grund-, Haupt-, Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen (GHR); allerdings muss im Studium für das Lehramt GHR ein schulformbezogener Studienschwerpunkt gewählt werden, entweder für die Grundschule (G) oder für die SI-Schulformen (H, R, Ge);
- Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (Gym/Ge).
Sachunterricht »
Das Schulfach Sachunterricht stellt neben Deutsch und Mathematik eines der Hauptfächer der Grundschule dar. Der Sachunterricht soll an den Fragen, Interessen und Lernbedürfnissen der Schülerinnen und Schüler anknüpfen und sie darin unterstützen, sich sowohl naturwissenschaftlich-technische als auch gesellschaftswissenschaftliche Perspektiven ihrer Umwelt bildungswirksam zu erschließen.
Seit der Einführung des Lehramtes GHR (Grund-, Haupt-, Realschulen und die Jahrgänge 5 bis 10 der Gesamtschulen) gibt es in NRW keine eigenständige Ausbildung für das Lehramt Grundschule mehr. Im Studium für das Lehramt GHR sind aber als Studienschwerpunkt entweder die Grundschule oder die SI-Schulformen zu wählen. Bei Wahl des Studienschwerpunkts Grundschule ist das Studium für den Sachunterricht integriert in eine Ausbildung für fächerübergreifenden Unterricht für die Jahrgangsstufen 1 bis 10. Diese ist aufgegliedert in den Lernbereich Naturwissenschaften und in den Lernbereich Gesellschaftswissenschaften.
Für das Studium der Lernbereiche Naturwissenschaften bzw. Gesellschaftswissenschaften schreiben Sie sich im Bielefelder Modell bei einem der sogenannten Leitfächer ein. Das sind Biologie, Chemie oder Physik für den Lernbereich Naturwissenschaften und Sozialwissenschaften oder Geschichte für den Lernbereich Gesellschaftswissenschaften.
Alle genannten Leitfächer können im Bachelor sowohl als Kern- als auch als Nebenfach studiert werden. Im viersemestrigen Master GHR + SP werden die genannten Fächer ebenfalls angeboten. Im zweisemestrigen Master für GHR können alle Fächer mit Ausnahme des Fachs Sozialwissenschaften studiert werden.
Das gewählte Leitfach studieren Sie für den Studienschwerpunkt "Grundschule" mit einem Schwerpunkt "Naturwissenschaften" oder "Gesellschaftswissenschaften", der auf die Anforderungen der Grundschule (naturwissenschaftliche bzw. gesellschaftswissenschaftliche Anteile des Sachunterrichts) zugeschnitten ist. Innerhalb der Leitfächer sind jeweils Studienelemente enthalten, die Sie in didaktischen Veranstaltungen, Praxisstudien und in fachübergreifenden Studien speziell für den Sachunterricht qualifizieren.
Für nähere Informationen verweisen wir auf die fachspezifischen Bestimmungen und Studiengangsbeschreibungen der Fächer Biologie, Chemie, Physik, Sozialwissenschaften und Geschichtswissenschaft
Fremdsprachenkenntnisse »
Gemäß § 44 der Ordnung der Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen (Lehramtsprüfungsordnung - LPO) vom 27. März 2003 hat das zuständige Ministerium durch Erlass "Sprachliche Voraussetzungen für Lehramtsstudiengänge" geregelt (MSJK 422 - 2.02.13 Nr. 6301/03 vom 24. Oktober 2003). Dort heißt es:
"Das Lehramtsstudium setzt grundsätzlich Kenntnisse in zwei Fremdsprachen voraus, die in der Regel durch den Erwerb der Allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung nachgewiesen werden. Studierenden mit nicht deutscher Erstsprache werden die entsprechend nachgewiesenen deutschen Sprachkenntnisse als die einer Fremdsprache anerkannt."
Die Vorschrift gilt für alle Fächerkombinationen und für alle Lehrämter. Zusätzlich sind Fremdsprachenkenntnisse für das Studium bestimmter Fächer in den jeweiligen Fächerspezifischen Bestimmungen geregelt. Beim Beratungsverfahren im Übergang zum Master of Education wird bereits darauf hingewiesen, dass der Nachweis bis zum Abschluss des Masterstudiums vorliegen muss. Wird der Nachweis beim Antrag auf Ausstellung der Zeugnisse nicht geführt, wird kein Zeugnis der Ersten Staatsprüfung ausgestellt.
Latinum, Graecum »
Hier ist zu differenzieren:
a) Einschreibung: Es muss weder ein Graecum noch ein Latinum nachgewiesen werden. Ausnahme: Voraussetzung für die Aufnahme des Lateinstudiums ist das Latinum. Für den Zugang zum Studium des Faches Latein ist darüber hinaus ein Nachweis der sprachlichen Eignung (Sprachtest) erforderlich
http://www.zfl.uni-bielefeld.de/studium/bachelor/latein
b) Für das Berufsziel "Lehrerin an Grund-, Haupt- und Realschulen" ist das Latinum (bzw. Graecum) nicht notwendig.
c) Für das Zeugnis über das Lehramt Gymnasium/Gesamtschule bestehen folgende Voraussetzungen: Das Latinum ist in den Fächern "Anglistik" und "Geschichtswissenschaft" Pflicht. Im Fach "Evangelische Theologie" sind Kenntnisse in Griechisch und wahlweise Latein oder Hebräisch vorausgesetzt, in "Philosophie" Latein oder Griechisch. Die "Kenntnisse" werden durch das Latinum/ Graecum/ Hebraicum nachgewiesen.
Für ein Studium des Fachs Latein ist das Latinum Zugangsvoraussetzung, das Graecum muss spätestens vor dem Studium des Profilmoduls PM 5 nachgewiesen werden.
Generell gilt: Fehlende Sprachvoraussetzungen sollten vor Aufnahme des Masterstudiums nachgeholt werden. Der Nachweis muss spätestens mit dem Antrag auf Ausstellung des Staatszeugnisses geführt werden.
Was ist das (kleine) Latinum? »
Nein! Ein "kleines" Latinum entspricht nicht den für das Lehramt relevanten Anforderungen.
Das Latinum ist nach einer KMK-Vereinbarung die Definition eines Standards an Kenntnissen und Kompetenzen im Umgang mit lateinischen Texten hinsichtlich der Fähigkeit, lateinische Originaltexte zu verstehen und zu übersetzen. Das Latinum wird in der Regel durch aufsteigenden Unterricht in diesem Fach erworben, sofern im Abschlusshalbjahr die Note ausreichend (5 Pkte) erreicht wird.
Studierende, die den Nachweis des Latinums für die Aufnahme eines Studiums, die Zulassung zum Examen oder die Ausstellung eines Zeugnisses benötigen, diese Qualifikation aber während ihrer Schulzeit nicht erworben haben, können eine Ergänzungsprüfung zum Abitur ablegen. Die Ergänzungsprüfung kann nur einmal wiederholt werden. Beim Antrag auf Zulassung ist eine Erklärung abzugeben, ob bereits ein Versuch unternommen wurde (BASS 19-33 Nr.3).
Für die Ergänzungsprüfung sind in einer Rahmenvereinbarung der KMK bundesweit einheitliche Anforderungen definiert worden (mit Beispieltexten für die Prüfung):
http://www.kmk.org/fileadmin/pdf/PresseUndAktuelles/Beschluesse_Veroeffentlichungen/allg_Schulwesen/Latinum_Graecum.pdf
Die Verkürzung der gymnasialen Schulzeit in NRW um ein Jahr wirkt sich auf die Anforderungen des Latinums aus. Näheres ist auf der Internetseite des Schulministeriums nachzulesen.
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Unterricht/Faecher/Fremdsprachen/Sprachen/Latein/index.html



