Legum Magister (LL.M. Bielefeld)
2-semestriger Studiengang nur für im Ausland graduierte Studierende
Voraussetzung für den Studiengang LL.M. Bielefeld ist ein dem ersten juristischen Staatsexamen/erste Prüfung gleichwertiger Abschluss im Heimatland und der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse. Die Prüfung der Gleichwertigkeit obliegt dem Dekan, der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse erfolgt über das International Office der Universität. Nach Zulassung zum Studium durch den Dekan muss der Bewerber/die Bewerberin den Nachweis erbringen, welche Professorin/welcher Professor sie oder ihn während des Studiums betreut und die Magisterarbeit bewertet.
Dieser Grad dient als Zusatzqualifikation im Heimatland, berechtigt aber nicht zu einer Berufsausübung in Deutschland.
Das Studium umfasst 2 Semester zuzüglich 1 Semester für die Anfertigung der 3-monatigen schriftlichen Magisterarbeit und der mündlichen Prüfung. Die Magisterarbeit und die mündliche Prüfung müssen in der deutschen Sprache abgefasst bzw. abgelegt werden.
Während des 2-semestrigen Studiums müssen Veranstaltungen im Umfang von 20 Semesterwochenstunden belegt und gehört werden. Es müssen vier Leistungsnachweise erbracht werden: 1 Semesterabschlussklausur im Grundstudium, wahlweise in den Fachgebieten Öffentliches Recht, Strafrecht oder Bürgerliches Recht, 1 schriftliche Seminararbeit in einem Grundlagenfach sowie 2 mündliche Prüfungen über den Inhalt von 2 weiteren Lehrveranstaltungen nach Wahl. Diese Leistungsnachweise müssen in zwei aufeinander folgenden Semestern erworben werden. Die Zulassung zur Magisterarbeit erfolgt durch den Dekan nach Prüfung der erbrachten Leistungsnachweise und der belegten Veranstaltungen im Umfang von 20 Semesterwochenstunden. Die Anfertigung der Magisterarbeit beträgt 3 Monate und wird vom Betreuer und einem weiteren Professor/einer weiteren Professorin benotet. Im Anschluss daran findet eine mündliche Prüfung statt. Das Studium soll in 3 Semestern abgeschlossen sein.
Das Studium ist gebührenpflichtig. Weitere Auskünfte dazu erteilt das Akademische Auslandsamt.
Näheres regelt die Magisterordnung.


