Geltungsbereich
Studierende, die vor dem Wintersemester 2009/10 an der Universität Bielefeld für den Masterstudiengang Politische Kommunikation eingeschrieben waren, können ihr Studium bis zum Ende des Sommersemesters 2011 auf der Grundlage nebenstehender Regelungen abschließen. Mit Beginn des Wintersemesters 2011/2012 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 2. März 2009. Über die Anrechnung bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen entscheidet die Dekanin oder der Dekan der Fakultät für Soziologie.
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